KYC-RICHTLINIE
Zuletzt aktualisiert: 14. März 2025
Allgemeines
Das Unternehmen hält sich an die Prinzipien von „Know your customer“ (KYC), die darauf abzielen, Finanzkriminalität und Geldwäsche durch die Identifikation und sorgfältige Prüfung von Kunden zu verhindern.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jederzeit KYC-Dokumente anzufordern, die zur Feststellung der Identität und des Wohnsitzes eines Nutzers auf bitstrike.io erforderlich sind. Wir behalten uns das Recht vor, den Service, Zahlungen oder Auszahlungen so lange einzuschränken, bis die Identität ausreichend überprüft wurde oder aus anderen Gründen nach eigenem Ermessen und basierend auf dem rechtlichen Rahmen.
Wir verfolgen einen risikobasierten Ansatz und führen strenge Prüfungen der Due Diligence sowie eine fortlaufende Überwachung aller Kunden, Transaktionen und Vorgänge durch. Gemäß den Vorschriften zur Geldwäscheprävention verwenden wir drei Stufen der Due Diligence-Prüfung, je nach Risiko, Transaktion und Kundentyp.
SDD — vereinfachte Due Diligence wird bei extrem risikoarmen Transaktionen angewendet, die die erforderlichen Schwellenwerte nicht überschreiten.
CDD — die Standard-Due-Diligence-Prüfung wird in den meisten Fällen zur Verifizierung und Identifikation angewendet.
EDD — Enhanced Due Diligence wird bei risikoreichen Kunden, großen Transaktionen oder speziellen Fällen angewendet.
Zusätzlich zu den oben genannten Prüfungen ist es zwingend erforderlich, dass ein Nutzer den vollständigen KYC-Prozess abschließt, wenn der Gesamtbetrag der Einzahlungen im Laufe der Zeit 5.000 EUR überschreitet, eine Auszahlung in beliebiger Höhe innerhalb von bitstrike.io anfordert oder eine Transaktion durchführt, die als verdächtig gilt.
Während dieses Prozesses muss der Nutzer einige grundlegende Angaben über sich selbst machen und folgende Dokumente hochladen:
1. Eine Kopie eines behördlich ausgestellten Lichtbildausweises (in einigen Fällen Vorder- und Rückseite, je nach Ausweisdokument)
2. Ein Selfie des Nutzers mit dem Ausweis
3. Ein Kontoauszug/Versorgungsrechnung
Richtlinien für den „KYC-Prozess“
1) Identitätsnachweis
a. Unterschrift ist vorhanden
b. Das Land gehört nicht zu den folgenden eingeschränkten Ländern:
1. Österreich
2. Frankreich und seine Territorien
3. Deutschland
4. Niederlande und seine Territorien
5. Spanien
6. Union der Komoren
7. Vereinigtes Königreich
8. USA und ihre Territorien
9. Alle FATF-gelisteten Länder
10. Alle anderen Rechtsgebiete, die von der Anjouan Offshore Financial Authority als verboten gelten.
c. Der vollständige Name stimmt mit dem des Kunden überein
d. Das Dokument läuft in den nächsten 3 Monaten nicht ab
e. Der Besitzer ist über 18 Jahre alt
2) Nachweis des Wohnsitzes
a. Kontoauszug oder Versorgungsrechnung
b. Das Land gehört nicht zu den folgenden eingeschränkten Ländern:
1. Österreich
2. Frankreich und seine Territorien
3. Deutschland
4. Niederlande und seine Territorien
5. Spanien
6. Union der Komoren
7. Vereinigtes Königreich
8. USA und ihre Territorien
9. Alle FATF-gelisteten Länder
10. Alle anderen Rechtsgebiete, die von der Anjouan Offshore Financial Authority als verboten gelten.
c. Der vollständige Name stimmt mit dem des Kunden überein und ist derselbe wie im Identitätsnachweis.
d. Ausstellungsdatum: In den letzten 3 Monaten
3) Selfie mit ID
a. Der Inhaber ist derselbe wie auf dem oben genannten Ausweisdokument
b. Das Ausweisdokument ist dasselbe wie in Punkt „1“. Stellen Sie sicher, dass die Foto-/Ausweisnummer übereinstimmt
Hinweise zum „KYC-Prozess“
Wenn der KYC-Prozess nicht erfolgreich ist, wird der Grund dokumentiert und ein Support-Ticket im System erstellt. Die Ticketnummer zusammen mit einer Erklärung wird dem Nutzer mitgeteilt.
Sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen, wird das Konto genehmigt.